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Online Handel aufgepasst.

Studie 23.11.2017, 11:05 Uhr

Abmahnmissbrauch bedroht Existenz der Online-Händler

Mehr als jeder zweite Shop-Betreiber ist in den letzten zwölf Monaten mindestens einmal abgemahnt worden. Abmahnvereine bedrohen damit zunehmend die Existenz der Händler, zeigt die Studie "Abmahnungen im Online-Handel" von Trusted Shops.
(Quelle: shutterstock.com/Ulf Wittrock)
In den vergangenen zwölf Monaten ist mehr als jeder zweite Online-Händler mindestens einmal abgemahnt worden. Das ist ein Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr um rund vier Prozent. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie "Abmahnungen im Online-Handel" von Trusted Shops.
Dabei werden im Durchschnitt pro abgemahntem Vergehen 1.300 Euro fällig. Bei den Studienteilnehmern lagen die durchschnittlichen Kosten für Abmahnungen aber bei rund 4.700 Euro. Ausschlaggebend für dieses Ergebnis ist, dass einige der Online-Händler bereits mehrfach abgemahnt wurden. Im Wiederholungsfall fallen nämlich die Geldstrafen deutlich höher aus und summieren sich auf bis zu 9.000 Euro. Vor diesem Hintergrund sehen 51 Prozent der befragten Händler die derzeitige Abmahnpraxis als akut existenzgefährdend.
Dabei richtet sich der Unmut in erster Linie gegen sogenannte Abmahnvereine und nicht gegen das Instrument der Abmahnung an sich. "Die gängige Praxis einiger Abmahnvereine dient weniger dem fairen Wettbewerb als vielmehr wirtschaftlichen Eigeninteressen", sagt Carsten Föhlisch, Leiter der Rechtsabteilung von Trusted Shops.
Allerdings mahnen laut Studie in 51 Prozent der Fälle Mitbewerber andere Händler ab. Alle darauffolgenden Plätze im Abmahn-Ranking belegen aber Abmahnvereine. Rund 22 Prozent aller ausgesprochenen Abmahnungen gegen sogar auf das Konto von nur einem Verein. Das entspricht innerhalb der Vereine sogar 59 Prozent.
Die Studie untermauert somit nochmal, wie wichtig es für Händler wäre, Maßnahmen zu ergreifen, um Abmahnmissbräuche eindämmen zu können. Eine solche Forderung stellte unter anderem die Deutsche Industrie und Handelskammer an den Gesetzgeber. Auch die Online-Händler sehen mehrheitlich (14 Prozent) in erster Linie den Gesetzgeber in der Pflicht hier einzugreifen und solchen Machenschaften einen Riegel vorzuschieben. 13 Prozent sind zudem der Ansicht, dass auch die Anwaltskosten für Abmahnungen gesetzlich limitiert werden sollten. Ebenso viele verlangen von den Gerichten, missbräuchliche Abmahnungen öfter zurückzuweisen.
Die häufigsten Abmahngründe
Fast ein Viertel (23 Prozent) aller Abmahnungen lagen Verstöße gegen das Widerrufsrecht zugrunde. Das entspricht sechs Prozent mehr als im Vorjahr. Hier zeigt sich, dass viele Händler noch einen enormen Nachholbedarf haben, vor allem wenn es um die Details in den Widerrufsbelehrungen geht. Denn oft sind diese unvollständig oder veraltet, eine Telefonnummer fehlt oder ist nur kostenpflichtig erreichbar, ein Muster-Widerrufsformular ist nicht vorhanden oder fehlerhaft.
"Dies zeigt, dass die Komplexität der Vorschriften im Online-Handel trotz Musterformulierungen des Gesetzgebers immer noch zu hoch ist. Es ist angebracht, insbesondere die zahlreichen Informationspflichten auf den Prüfstand zu stellen", so Föhlisch.


Mehr Informationen unter:
http://www.hup-forderungsmanagement.de