Mieter von Wohnungen und Gewerberäumen müssen die Miete zwar grundsätzlich weiter zahlen. Begleichen sie diese wegen Engpässen aufgrund der Corona-Krise jedoch bis Ende Juni nicht, dürfen Vermieter zwei Jahre lang keine Kündigungen wegen Mietschulden aussprechen.
Angesichts der Corona-Krise geht die Bundesregierung davon aus, dass es für viele Mieter und Pächter ein Problem sein wird, die laufenden Mieten und Pachten für Wohn- beziehungsweise Gewerbeflächen zu zahlen. Daher hat der Bundestag im Zuge des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht beschlossen, das Kündigungsrecht wegen Mietschulden befristet auszusetzen.
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