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ÜBERBRÜCKUNGSHILFEN vereinfacht und verbessert.

Über­brückungs­hil­fe ver­ein­facht und ver­bes­sert

Die Überbrückungshilfe III ist das zentrale Programm der Bundesregierung für Unternehmen mit einem erheblichen Corona-bedingten Umsatzrückgang. Die Beantragung ist einfacher, die Förderung großzügiger als bisher und sie steht mehr Unternehmen zur Verfügung. Für Härtefälle, die keinen Anspruch auf die bestehenden Programme haben, wurden gesonderte Hilfen des Bundes und der Länder vereinbart. Außerdem wird die Neustarthilfe für Selbstständige verbessert und der Zugang erweitert. Das KfW-Sonderprogramm wurde zudem verlängert und ausgeweitet. Damit möglichst alle gut durch diese Krise kommen, wurden die umfangreichen Wirtschaftshilfen stetig ausgebaut und auf neue Entwicklungen reagiert. Durch die Anpassungen wird die Überbrückungshilfe III und deren Beantragung deutlich einfacher, die Förderung großzügiger und steht einem größeren Kreis an Unternehmen zur Verfügung. Außerdem wird die Neustarthilfe für Selbstständige verbessert. Die Härtefallhilfen sollen es den Ländern ermöglichen, diejenigen Unternehmen zu unterstützen, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen unter den bestehenden umfassenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt sind, deren wirtschaftliche Existenz aber aufgrund der Corona-Pandemie bedroht wird. Unternehmen können zudem weiterhin auf Hilfen über die KfW zählen. Das KfW-Sonderprogramm wird bis Jahresende 2021 verlängert und Kredithöchstbeträge werden erhöht.