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Amalgamfüllung ab 2025 verboten! Das müssen Sie jetzt wissen!

Es war in sämtlichen Nachrichten: Die Amalgamfüllung ist ab 2025 verboten. Bislang war das quecksilberhaltige Amalgam als Füllung nur bei schwangeren und stillenden Frauen sowie bei Kindern unter 15 Jahren untersagt, doch ab dem 1. Januar 2025 soll das Verbot mit wenigen Ausnahmen auf alle Patienten in der EU ausgeweitet werden. Dabei betrifft das Verbot nur neue Füllungen. Bestehende Amalgam-Füllungen können je nach Wunsch des Patienten erhalten bleiben. 

Warum ist Amalgam als Füllmaterial so umstritten?

Amalgam spielte über 100 Jahre eine bedeutende Rolle als Füllungsmaterial für kariöse Zähne. Die lange Haltbarkeit, seine kostengünstige Herstellung und seine Robustheit machten die Legierung zum meist verbreiteten Füllungsmaterial in der Zahnmedizin. Es dringt in die kleinsten Fugen ein und schließt die Füllung sehr dicht ab. Also eigentlich das perfekte Material, um Löcher zu stopfen, oder? 

Sie fragen sich sicher - aus was besteht Amalgam eigentlich?

Amalgam besteht aus einer Legierung von Quecksilber mit Silber, Kupfer, Zinn und weiteren Metallen. Bei der Herstellung wird das Legierungspulver, das aus den fein vermahlenen Metallen besteht, zu gleichen Teilen mit elementarem Quecksilber gemischt. Das heißt: Das fertige Amalgam besteht also zu 50 Prozent aus Quecksilber – einem hochgradig giftigen Schwermetall. 

Das giftige Quecksilber stellt nicht nur für Patienten, sondern auch für den Zahnarzt und das zahnmedizinische Personal ein gesundheitliches Risiko dar. Vor allem beim Einbringen und Entfernen von Amalgamfüllungen entstehen giftige Quecksilberdämpfe. 

Sie haben eine Amalgamfüllung und sind sich unsicher? 

Nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf, um Ihr Anliegen zu besprechen oder vereinbaren Sie einen Termin für ein Erstgespräch. 

Gemeinsam nehmen wir Ihre Zahnfüllung unter die Lupe und entscheiden die weitere Vorgehensweise zugunsten Ihrer Gesundheit. Zum Glück gibt es bereits perfekte Alternativen zu Amalgam, die Sie nutzen können. 

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